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   BGH, 26.05.1988 - III ZR 263/87   

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https://dejure.org/1988,8159
BGH, 26.05.1988 - III ZR 263/87 (https://dejure.org/1988,8159)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1988 - III ZR 263/87 (https://dejure.org/1988,8159)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - III ZR 263/87 (https://dejure.org/1988,8159)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1450
  • WM 1988, 1225
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - III ZR 263/87
    Im Einzelfall kann allerdings ein entsprechender Hinweis nach Treu und Glauben geboten sein, etwa wenn die Bank in bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat, z.B. wenn sie weiß, daß dieses zum Scheitern verurteilt ist (Urteile v. 9. April 1987 - III ZR 126/85 - WM 1987, 1546 m. w. Nachw.; v. 21. Januar 1988 - III ZR 179/86 - WM 1988, 561, 563, zum Abdruck in BGHR BGB vor § 1/Versch. b. Vertragsschi. - Aufklärungspflicht 8 - vorgesehen).

    Außerdem ist es in solchen Fällen grundsätzlich Sache des Erwerbers/Darlehensnehmers, sich über den Zustand des Objekts in seinem eigenen Interesse selbst zu unterrichten (Senatsurteile vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86 - WM 1987, 1426, 1428, zum Abdruck in BGHZ 102, 60 bestimmt; vom 21. Januar 1988 aaO).

    Die Annahme einer Aufklärungspflicht der darlehensgewährenden Bank liegt dabei besonders fern, wenn - wie hier - der Kaufvertrag über den Erwerb der Wohnung im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme bereits geschlossen ist und diese nur dem Zweck dient, die Erfüllung der vom Erwerber eingegangenen Kaufpreisschuld zu ermöglichen (Senatsurteil vom 21. Januar 1988 aaO).

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - III ZR 263/87
    Der Hinweis auf das Senatsurteil BGHZ 72, 92 kann deshalb die Revision nicht zum Erfolg führen.
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 126/85

    Bank - Aufklärungspflicht - Darlehen - Risiken

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - III ZR 263/87
    Im Einzelfall kann allerdings ein entsprechender Hinweis nach Treu und Glauben geboten sein, etwa wenn die Bank in bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat, z.B. wenn sie weiß, daß dieses zum Scheitern verurteilt ist (Urteile v. 9. April 1987 - III ZR 126/85 - WM 1987, 1546 m. w. Nachw.; v. 21. Januar 1988 - III ZR 179/86 - WM 1988, 561, 563, zum Abdruck in BGHR BGB vor § 1/Versch. b. Vertragsschi. - Aufklärungspflicht 8 - vorgesehen).
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - III ZR 263/87
    Außerdem ist es in solchen Fällen grundsätzlich Sache des Erwerbers/Darlehensnehmers, sich über den Zustand des Objekts in seinem eigenen Interesse selbst zu unterrichten (Senatsurteile vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86 - WM 1987, 1426, 1428, zum Abdruck in BGHZ 102, 60 bestimmt; vom 21. Januar 1988 aaO).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - III ZR 263/87
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Halstenberg und Dr. Rinne am 26. Mai 1988 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

    Im Einzelfall kann es zwar gegen die Annahme einer Aufklärungspflicht der Bank im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung für eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell sprechen, wenn der Bauherr an die Bank erst herantritt, nachdem er sich bereits rechtsverbindlich zur Teilnahme verpflichtet hat (BGH, Urteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 179/86, WM 1988, 561, 563; Beschluß vom 26. Mai 1988 - III ZR 263/87, WM 1988, 1225).
  • OLG Koblenz, 01.12.2000 - 10 U 1056/99

    Scheingeschäft - Grundstückskauf - erhöhter Kaufpreis zur Finanzierung von

    Nur im Einzelfall kann ein entsprechender Hinweis nach Treu und Glauben geboten sein, etwa wenn die Bank in bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen Wissenvorsprung hat (BGH WM 1988, 1225; WM 1987, 1546; WM 1988, 561 (563).
  • OLG Koblenz, 21.06.2002 - 10 U 1116/01

    Keine Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages bei Mitdarlehnsnehmerschaft

    Im Einzelfall kann allerdings ein entsprechender Hinweis nach Treu und Glauben geboten sein, etwa wenn die Bank in bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat, sie zum Beispiel weiß, dass dieses zum Scheitern verurteilt ist (BGH WM 1988, 1225 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 01.10.2000 - 10 U 1056/99

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Scheingeschäftes

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  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 290/88

    Haftung wegen unterlassener Aufklärung einer Bank über die Risiken einer

    Vergeblich beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der eine Bank grundsätzlich nicht verpflichtet ist, ihren Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Verwendung des Darlehens aufzuklären (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1987 - III ZR 126/85 = WM 1987, 1546 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - III ZR 263/87 = WM 1988, 1225).
  • BGH, 27.04.1989 - III ZR 148/87

    Erlöschen einer Darlehensforderung durch Befriedigung aufgrund einer

    Die kreditgebende Bank ist nur in Ausnahmefällen verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären, etwa wenn die Bank in bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat, z.B. wenn sie weiß, daß dieses zum Scheitern verurteilt ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 21. Januar 1988 - III ZR 179/86 = BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluß - Aufklärungspflicht 15, vom 25. Februar 1988 - III ZR 147/87 = BGHR a.a.O. Aufklärungspflicht 14, vom 26. Mai 1988 - III ZR 263/87 = WM 1988, 1225).
  • LG Köln, 05.12.2006 - 3 O 301/06
    Vielmehr greift hier der Grundsatz, dass eine kreditgewährende Bank nicht verpflichtet ist, ihren Kunden über die Risiken der Verwendung des Kredits aufzuklären (BGH NJW-RR 1988, 1450; BGH NJW 1997, 1361; Palandt/Heinrichts, BGB, 65. Aufl., 2006, § 280 Rz. 58).
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